Behandlungsorganisation

Ergotherapie wird vom Fach- oder Hausarzt verordnet.

 

Wir sind eine Wahlpraxis. Es bestehen keine Verträge mit den Krankenkassen.

 

Für eine anteilsmäßige Rückerstattung der Therapiekosten ist bei der ÖGK und der BVA keine Chefärztliche Bewilligung mehr erforderlich.

Bei der SVS lassen Sie die Verordnung vor Behandlungsbeginn bzw. dem 2. Ergotherapietermin chefärztlich bewilligen.

 

Zusätzlich besteht für Erwachsene mit geringem Einkommen oder Kinder die Möglichkeit, beim Gemeindeamt oder der Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Therapiekostenzuschuss aus dem Sozialreferat zu stellen.

 

Am Ende der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, bezahlen Sie und reichen Sie zur Abrechnung des Kostenanteils bei der Krankenkasse bzw. bei der BH ein.