Behandlunsorganisation
Ergotherapie wird vom Fach- oder Hausarzt verordnet.
Wir sind eine Wahlpraxis. Es bestehen keine Verträge mit den Krankenkassen.
Für eine anteilsmäßige Rückerstattung der Therapiekosten durch Ihre Krankenkasse lassen Sie die Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, beim Gemeindeamt oder der Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Therapiekostenzuschuss aus dem Sozialreferat zu stellen.
Am Ende der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, bezahlen Sie und reichen Sie zur Abrechnung des Kostenanteils bei der Krankenkasse bzw. beim Sozialreferat ein.